Das fordert die Pflegeinitiative

Die Schweiz muss mehr Pflegefachpersonen ausbilden und es braucht bessere Arbeitsbedingungen, damit sie im Beruf bleiben. Denn diese Berufsgruppe ist unverzichtbar für die Grundversorgung.

Sämtliche Informationen zur Pflegeinitiative 

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Politische Rechte während der Abstimmungskampagne

Dem SBK ist zugetragen worden, dass bestimmte Arbeitgeber ihrem Personal vorsorglich untersagen, am Arbeitsplatz Werbung für die Pflegeinitiative zu machen bzw. sich dort für ein JA! zu engagieren. Das ist unzulässig.

Es erscheint uns umso wichtiger, den Pflegenden Sicherheit zu vermitteln und sie über ihre diesbezüglichen Rechte (und Pflichten) zu informieren. Der SBK hat die Rechtslage geklärt und in einem Merkblatt zusammengefasst.

 

Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben:

  • das verfassungsmässige Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit gilt grundsätzlich auch am Arbeitsplatz;
  • die Forderungen der Pflegeinitiative hinsichtlich der Arbeitsbedingungen richten sich nicht gegen die Arbeitgeber, sondern an die Politik und an die Behörden;
  • die betrieblichen Abläufe dürfen nicht beeinträchtigt und das Eigentum des Arbeitgebers darf nicht beschädigt werden;
  • nach aussen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Arbeitgeber die Initiative unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es unbedenklich, z.B.

  • bei der Arbeit Buttons zu tragen (solange die Arbeitskleidung nicht beschädigt wird)
  • den Kolleg:innen Flyer auszuteilen und sonst wie für ein JA zur Pflegeinitiative zu werben (solange dadurch die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden)
  • im Betrieb Plakate anzubringen, die für ein JA zur Pflegeinitiative werben und entsprechendes Material aufzulegen
  • Fragen von Patient:innen zur Pflegeinitiative zu beantworten.

Wo der Arbeitgeber die Initiative nicht unterstützt, darf auf keinen Fall der gegenteilige Eindruck erweckt werden; sondern es muss immer klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um die Meinungsäusserung der betreffenden Mitarbeiter:innen bzw. um die Anliegen ihres Verbandes handelt.

 

Merkblatt hier auch zum Download