Informationsveranstaltungen Umkleidezeit

Die Personalverbände SBK, StPV, VPOD und VSAO, welche die soH-Angestellten vertreten, haben in den letzten Monaten ihre Forderung zur Abgeltung der Umkleidezeit gegenüber der soH noch einmal gemeinsam bestärkt und Verhandlungen geführt – ohne Erfolg. Während die Verbände eine pauschalisierte Zeitentschädigung in zusätzlichen freien Tagen gefordert haben, mit der Wahlmöglichkeit einen Geldwert zu erhalten, hat der Verwaltungsrat der soH den Entschluss gefasst, ab dem 1. Januar 2022 alle, die sich für die Arbeit umziehen müssen, für die Umkleidezeit mit lediglich CHF 50 pro Monat zu entschädigen. Bei dieser Entschädigung handelt es um einen einseitigen Entschluss des soH-Verwaltungsrates, der mit den Personalverbänden nicht vereinbart wurde. Denn diese Entscheidung entspricht bei weitem nicht den Vorstellungen der Personalverbände.

Die Personalverbände fordern weiterhin, dass die Umkleidezeit mit einer Zeitkompensation entschädigt wird und die Wahlmöglichkeit bestehen soll, stattdessen eine monetäre Entschädigung zu erhalten. Die Position zwischen den Personalverbände und dem Verwaltungsrat ist zu unterschiedlich, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen. Deshalb haben die Personalverbände entschieden, die Entschädigung der Umkleidezeit gemeinsam mit den Angestellten einzuklagen, weil das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wird. Allerdings können das nicht die Personalverbände selbst tun, sondern es braucht Mitarbeiter:innen der soH, welche den Rechtsweg gemeinsam beschreiten wollen. Mögliche Kläger:innen werden von den Verbänden unterstützt. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen, die wir gerne mit allen Interessierten diskutieren möchten. Rechtsanwalt Markus Bischoff wird erläutern, wie die Situation sich schweizweit präsentiert, wie die rechtliche Situation in der soH aussieht und wie ein möglicher Prozess aufgegleist werden könnte.