Kündigung Mitgliedschaft

Der Austritt als ordentliches Mitglied kann gemäss Artikel 8 der Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate im Voraus (d.h. bis 30. September) gekündigt werden. Die Kündigung muss der zuständigen Sektion schriftlich (per Post ohne Einschreiben) mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass Austritte, welche nach dem 30. September eintreffen, erst auf Ende des Folgejahres wirksam werden.